Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der WUPPERwerft
GmbH, insbesondere für Dienstleistungen (WW) sowie Produktleistungen der Marke Express
Premium Content (EPC).
§2 Vertragsarten
(1) WW-Leistungen werden als Dienstleistungen erbracht.
(2) EPC-Leistungen sind pauschalierte Werkleistungen mit definiertem Leistungsumfang.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Produktbeschreibung oder
individueller Vereinbarung.
§3 Leistungsumfang & Abweichungen (WW)
(1) Dienstleistungen der Marke WUPPERwerft (WW) werden nach Aufwand erbracht.
(2) Projektbedingte Abweichungen des Leistungsumfangs von bis zu ±10 % gelten als
branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.
(3) Maßgeblich ist der tatsächlich erbrachte Leistungsumfang.
§4 EPC-Produkte
(1) EPC-Produkte sind standardisierte Werkleistungen mit festem Leistungsrahmen.
(2) Die in der Produktbeschreibung genannten Leistungen sind abschließend.
(3) Zusatzleistungen, Erweiterungen oder Premium-Upgrades werden gesondert vereinbart
und berechnet.
§5 Content-Sparring-Abo
(1) Das EPC Content-Sparring-Abo beinhaltet:
ein monatliches Strategie-Meeting (60–90 Minuten)
Vorbereitung und strukturierte Nachbereitung
zwei umgesetzte EPC-Core-Produktionen pro Vertragsjahr
(2) Ein Anspruch auf kurzfristige oder gleichzeitige Umsetzung der Produktionen besteht nicht.
(3) Nicht genutzte Leistungen verfallen mit Ablauf des Vertragsjahres.
(4) Zusätzliche Termine oder operative Tätigkeiten sind nicht Bestandteil des Abonnements.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Informationen und Freigaben
rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§7 Korrekturschleifen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Korrekturschleife im Leistungsumfang enthalten.
(2) Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
§8 Reise-, Transport- & Nebenkosten
(1) Reise-, Transport-, Übernachtungs-, Spesen- und Verpflegungskosten sind nicht
Bestandteil der Produkt- oder Leistungspreise, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Diese Kosten werden nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt.
§9 Nutzungsrechte (Standard)
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber einfache Nutzungsrechte an den
erstellten Leistungen.
(2) Die Nutzungsrechte gelten:
zeitlich unbegrenzt
medial unbegrenzt
räumlich für Europa
§10 Abweichende Nutzungsrechte / Dritte
(1) Sofern Auftraggeber eigene Nutzungsbedingungen oder Rechtekataloge (z. B. öffentliche
Auftraggeber, Messegesellschaften) vorgeben, gelten diese nur nach schriftlicher
Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(2) Abweichende oder erweiterte Nutzungsrechte können eine Anpassung der Vergütung
erforderlich machen.
§11 Vergütung & Fälligkeit
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Vereinbarung.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
§12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.